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LSG Bayern, 27.09.2001 - L 11 AL 260/99 |
Volltextveröffentlichungen (3)
- Sozialgerichtsbarkeit.de
Arbeitslosenversicherung
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Anspruch auf höheres Arbeitslosengeld
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- SG Nürnberg, 23.06.1999 - S 8 AL 1327/98
- LSG Bayern, 27.09.2001 - L 11 AL 260/99
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (1)
- BSG, 09.05.1996 - 7 RAr 36/95
Arbeitsentgeltbegriff bei der Bemessung von Arbeitslosengeld, Aufhebung eines …
Auszug aus LSG Bayern, 27.09.2001 - L 11 AL 260/99
Denn steuerfreie Aufwandsentschädigungen - die hier bei den Samstags- und Sonntagszuschlägen gegeben sind (§ 1 Arbeitsentgeltverordnung) - gehören nicht zum Arbeitsentgelt im Sinne des § 112 Abs. 1 AFG (BSG SozR 3-4100 § 112 Nr. 28 S 131).
- LSG Bayern, 27.09.2001 - L 11 AL 259/99 Er verwies im Wesentlichen auf die Argumente, die er schon im Parallelverfahren (Az: L 11 AL 260/99 bzw S 8 AL 1327/98) vor dem Sozialgericht Nürnberg für eine Erhöhung des Bemessungsentgeltes beim Arbeitslosengeld ab 10.04.1997 vorgetragen hatte.
Sein Begehren nach Berücksichtigung eines höheren Bemessungsentgelts sei Gegenstand des Parallelverfahrens vor dem Senat (L 11 AL 260/99).
Zur Ergänzung des Tatbestandes wird verwiesen auf die beigezogenen Akten der Beklagten (Stamm-Nr. 939253) und auf die Akte des Sozialgerichts, deren wesentlichste Inhalte zum Gegenstand der mündlichen Verhandlung gemacht wurden, und auf die Akten des Parallelverfahrens (L 11 Al 260/99 bzw S 8 Al 1327/98).
Auf die Entscheidungsgründe des Urteils des Senats im Parallelverfahren vom 27.09.2001 (Az: L 11 AL 260/99) wird bezüglich des für das Alg maßgebenden Bemessungsentgelts verwiesen.